
Neue Regierung: Neuerungen im Pensionsbereich
Neue Regierung: Neuerungen im Pensionsbereich
2. März – Ihre gesetzlichen Pensionsansprüche und Ihre Möglichkeiten zur Eigenvorsorge! Der Begriff „Evaluierung“ zieht sich durch die gesamte Thematik der gesetzlichen Pensionsversicherung im neuen Regierungsprogramm. Was vorzeitige Rentenantritte oder Berufsunfähigkeit anbelangt, sind nachteilige Änderungen zu erwarten. Bei den angekündigten Besserstellungen im Rentenbereich soll vor allem das Arbeiten über das gesetzliche Pensionsalter stärker gefördert und auch die Höhe der Mindestpension angehoben werden. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die Veränderungen, die zu erwarten sind!
1.200 Euro Mindestpension nur mit hohen Hürden
Für die Mindestpension von 1.200 Euro werden nun 40 Beitragsjahre verlangt. Diverse Versicherungszeiten wie zum Beispiel während der Kindererziehung oder dem Präsenzdienst werden nicht berücksichtigt. Für alleinerziehende Mütter ist die neue Mindestpension also nur schwer zu erreichen. Jedoch soll nach mehr als 40 Erwerbsjahren eine höhere Pension als 1.200 € monatlich ausbezahlt werden.
Länger arbeiten – gefordert und gefördert
Auf dem Prüfstand stehen die altersbedingten vorzeitigen Rentenformen wie Korridor- und Schwerarbeitspension. Fix kommen dürfte, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit nur mehr bedingt für diese Rentenvarianten angerechnet werden. Zusätzlich steht eine Erhöhung der Abschläge im Raum. Auch der Umweg zum früheren Arbeitsende über die Altersteilzeit („Blockzeitmodell“) wird erschwert. Hier soll das Mindestalter um 2 Jahre angehoben werden. Frauen dürfen also ab 55 Jahren in die Altersteilzeit wechseln, Männer ab 60 Jahren. Wer dagegen über das gesetzliche Pensionsalter (Frauen derzeit 60 J., Männer 65 J.) hinaus arbeitet, wird künftig mit höheren Zuschlägen (5,50 statt 4,20 Prozent) belohnt. Zudem entfallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Zeit die Pensionsversicherungsbeiträge zur Gänze (derzeit nur zur Hälfte).
Tipp: Lassen Sie sich Ihre gesetzlichen Pensionsansprüche berechnen
Da die gesetzlichen Pensionsleistungen nicht für jedermann besser werden, sollten Sie so früh als möglich Ihre Rentenansprüche kennen. Dann können Sie auch effektiver etwaige Minderleistungen aus einer Eigenvorsoge minimieren. Melden Sie sich bei uns! Als Makler Ihres Vertrauens beraten wir Sie sehr gerne zu Ihren gesetzlichen Pensionsansprüchen und den Möglichkeiten der Eigenvorsorge.