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Was tun bei Wasserschaden? So gehen Sie nicht baden!

Was tun bei Wasserschaden? So gehen Sie nicht baden!

Was tun bei Wasserschaden? So gehen Sie nicht baden!

Horrorszenario kommt häufig vor

Es passiert leider immer wieder: Sie kommen nach Hause und bereits bei der Eingangstüre erwartet Sie eine böse Überraschung. Alles steht unter Wasser! Wenn beispielsweise die Waschmaschine die Wohnung unter Wasser gesetzt hat, ist das Horrorszenario perfekt. Doch Wasserschäden zählen zu dem Schadenfällen, die mit am häufigsten gemeldet werden. Solch unangenehme Ereignisse kommen also gar nicht selten vor. Was ist hierzu zu beachten?

Versicherungsarten im Detail

Wenn der Schaden durch Leitungswasser entstanden ist, deckt die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat ab. Eine (Privat-)Haftpflichtversicherung greift, wenn das Wasser zudem in die Wohnung des Nachbarn eindringt und dort Einrichtungsgegenstände beschädigt. Eine Gebäudeversicherung kommt dann zum Tragen, wenn Teile des Gebäudes beschädigt werden.

Die 72-Stunden-Regel

Wer seine Wohnung oder das Haus für länger als 72 Stunden verlässt, muss spezielle Vorkehrungen treffen. Das heißt, dass der Hauptwasserhahn abgedreht werden soll. Zudem sollten im Winter dementsprechend Maßnahmen gegen Frostschäden getroffen werden. Darüber hinaus haben Mieter oder Eigentümer eine gewisse Wartungspflicht, was Silikonfugen im Bad, Toilette oder Küche anbelangt. Regelmäßige Kontrollen und Ausbesserungsarbeiten werden im Schadenfall oft genauer überprüft.

Ruhe bewahren

Auch wenn die Situation noch so kritisch ist: Bitte bleiben Sie ruhig! Das ist deshalb wichtig, da in so einem Ausnahmezustand ein kühler Kopf gefragt ist. Wer geistesgegenwärtig reagiert, erspart sich eine Menge Ärger. Sperren Sie zuerst die Wasserzufuhr, stellen Sie den Strom ab und sichern Sie im Folgenden die Schadenstelle. Melden Sie den Schaden anschließend bei Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, damit Sie schnell Hilfe bekommen.

Photo by Zane Lee on Unsplash

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