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Versicherungstipp für die Leistung der Unfallversicherung - Pirker & Partner

Versicherungstipp für die Leistung der Unfallversicherung

Versicherungstipp für die Leistung der Unfallversicherung

Bangen um Leistungen durch Auflösung der AUVA

Ein Thema, dass nicht nur Politikern Kopfzerbrechen bereitet, ist die Auflösung der AUVA („Allgemeine Unfallversicherung“). Mitte Mai haben sich 200. 000 Gewerkschafter mit ihrer Unterschrift gegen die Umsetzung dieses Vorhabens ausgesprochen. Die Angst der Bevölkerung, dass nach schweren Unfällen künftig keine oder nur noch stark reduzierte gesetzliche Leistungen erbracht werden, nimmt stetig zu.
Tatsächlich ist – entgegen der landläufigen Wahrnehmung – auch jetzt schon nach einem Unfall nur sehr selten mit einer Leistung der AUVA zu rechnen. Diese leistet nämlich nur bei Unfällen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stehen. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind in Österreich im Jahr 2016 insgesamt 792.100 Menschen verunfallt. Aber nur 14 Prozent der Unglücksfälle passierten im Rahmen der Arbeit und sind damit grundsätzlich in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung gefallen.

In der Freizeit bleibt die gesetzliche Unfallversicherung aus

In welche Richtung sich die Zukunft der AUVA auch entwickelt wird, eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Freizeitunglück bleibt mit 99 prozentiger Wahrscheinlichkeit weiterhin aus. Hiervon waren allein im Jahr 2016 306. 800 Menschen betroffen, die sich im eigenen Haushalt verletzt haben. Anzumerken ist auch, dass laut Kuratorium für Verkehrssicherheit gerade hier neben dem Straßenverkehr die meisten Schwerverletzten zu beklagen waren.

Ein Krankenhausaufenthalt nach einem Kreuzbandriss beim Schifahren oder einer schweren Verletzung beim Sturz von der Gartenleiter wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell zumindest weitestgehend bezahlt. Diese deckt bei mehrwöchigen Krankenständen – auch wenn diese aus einem Freizeitunfall resultieren – zumindest einen Teil des Einkommensverlustes ab, wenn der Arbeitgeber nach meistens rund 6 Wochen die Gehaltszahlung reduziert bzw. gänzlich einstellt.

Mit dem „Krankengeld“ werden auch Unfallopfer, die sich im Stadium der Genesung befinden, mit etwa 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens versorgt. Für Personen oder Familien mit hohen Fixkosten ohne finanzielle Reserven kann dieser Einkommensverlust verbunden mit hohen Behandlungskosten zu massiven Schwierigkeiten führen.

Unser Versicherungstipp

Private Unfallversicherungen leisten – im Gegensatz zum Gesetzgeber – auch bei einem Freizeitunglück Zahlungen.
Neben einer monatlichen Rente, die den Einkommensverlust abdecken soll, decken private Versicherungen auch die teils unüberschaubaren Einmalkosten für die behindertengerechte Adaptierung der Wohnimmobilie, entsprechende Umrüstungen des KFZs oder maßgeschneiderte Heilbehelfe ab.
Je nach Berufsgruppe und Lebenssituation kann der Deckungsumfang individuell an Ihre Wünsche angepasst werden.
Sehr gerne stellen wir Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherungslösung zusammen, die in jeder unfallbedingten Notsituation entsprechende Leistungen erbringt.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!
Ihr Team von Pirker & Partner

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