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Drohne – Spielzeug oder Gefahrenfalle?

Drohne – Spielzeug oder Gefahrenfalle?

Drohne – Spielzeug oder Gefahrenfalle?

Man hat sie oder nicht – kennen tut sie zumindest jeder: die Drohne. Es reizt Sie sich solch ein Flugobjekt selbst anzuschaffen und zu steuern? Dann sollte Ihnen eines bewusst sein: Auch die kleinste Flugmaschine kann großen Schaden anrichten.

Sorglos genießen

Sollten Sie sich schlussendlich doch dazu entscheiden ein Drohnenbesitzer zu werden, dann sollten Sie bedenken, dass der Betrieb Ihres Fluggeräts weder Menschen noch Sachwerte gefährden darf. Möglicherweise benötigen Sie für Ihre Drohne sogar eine luftfahrtrechtliche Bewilligung und eine Haftpflichtversicherung. Damit Sie ihr Hobby sorglos genießen können, sollten Sie sich im Vorfeld schlau machen!

Drohne ist nicht gleich Drohne

Bei Drohnen mit einem Gewicht bis zu 250 g, einer maximalen Flughöhe von 30 Metern und einer Bewegungsenergie von höchstens 79 Joule handelt es sich um Spielzeug – rein rechtlich gesehen müssen Sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Achtung: Ist eine Kamera an Bord, benötigen Sie eine Bewilligung und Ihre Drohne fällt automatisch unter Drohnenklasse 1 (normalerweise ab 25 kg) und wird versicherungspflichtig.

Besteht keine direkte Sichtverbindung zwischen Pilot und Fluggerät, übersteigt der Flugradius 500 Meter und die Bewegungsenergie 79 Joule. In diesem Fall greift das Luftfahrtgesetz ebenso wie bei Drohnen der Klasse 2 ohne Sichtverbindung, die im Privatgebrauch selten anzutreffen sind und eine Zertifizierung, Registrierung und einen Pilotenschein erfordern.

Andere Länder, andere Sitten

Wer auch im Urlaub nicht auf seine Drohne verzichten will, der sollte sich vor dem Urlaubsantritt mit den entsprechenden Gesetzen für Drohnenflüge in der ausgewählten Destination befassen. Auch wenn an einer einheitlichen Gesetzgebung innerhalb der EU gearbeitet wird, so sind die derzeitigen Regelungen in den europäischen Ländern noch sehr unterschiedlich. Überblick über die Gesetze der einzelnen Länder können Sie sich hier schaffen.

Noch nicht alles klar?

Es ist kein Fehler sich von einem Experten beraten zu lassen, denn wenn Ihre Drohne vom Himmel fällt und Schäden bzw. Verletzungen anrichtet, haften Sie als Pilot. Mit einer Haftpflichtversicherung wären zumindest die Kosten eines solchen „Betriebsunfalls“ gedeckt.

Warten Sie nicht bis der Schadenfall eintritt, sondern kontaktieren Sie uns jetzt!

Ihr Team von Pirker & Partner

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