
Verlockende Testangebote und Abo-Fallen
Verlockende Testangebote und Abo-Fallen
Verlockende Testangebote und Abo-Fallen
Diverse Testangebote oder Probe-Abos erweisen sich oft als teure Angelegenheit. Wir alle kennen sie, die „tollen“ Angebote: Kostenlose Abos zum Testen, Kennenlern-Mitgliedschaften auf Zeit, Registrierungen auf Streaming-Portalen, Partnerbörsen oder Websites und und und… Was tun, wenn man derartige Angebote nicht länger nutzen möchte? Wir geben Ihnen Tipps, wie sie die verlockenden Angebote beenden.
Die „Automatisierungsfalle“
Kontrollieren Sie die Kündigungsfristen und Bedingungen und lesen Sie auch das Kleingedruckte. In den meisten Fällen werden Testangebote automatisch verlängert und damit kostenpflichtig. Selbst wenn es den Anschein macht, dass die Vertragsdauer klar geregelt ist, können durch Gratis-Tage enorm hohe Beträge anfallen. Doch die Einhebung dieser ist nicht immer rechtens!
Informationspflicht und AGB
Sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verträge tatsächlich eine Verlängerungsklausel enthalten, müssen Sie auf die Weiterführung als auch auf die Kündigungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden. Sie müssen also rechtzeitig darauf hingewiesen werden, ansonsten läuft Ihr Vertrag wie vorgesehen aus.
Trick mit Rechnung
Eine Zahlungsaufforderung flattert ins Haus? Obwohl Sie nie einen entsprechenden Hinweis diesbezüglich erhalten haben? Reagieren Sie auf keinen Fall mit einer Überweisung! Ohne vorausgehende Benachrichtigung und Einräumung einer ausreichenden Rücktrittsfrist sind solche Rechnungen unzulässig. Löschen Sie Ihren Account, kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft oder Abo-Vereinbarung. Nur wenn Sie Zahlungen leisten oder Angebote weiterhin in Anspruch nehmen, kommt es zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung.
Tipps vom Versicherungsprofi
Besonders im Internet gilt die Achtsamkeit der Legalität! Zum Konsumieren oder Downloaden von Musik und Filmen ist eine Genehmigung der Rechte-Inhaber erforderlich. Ist diese nicht vorhanden oder fehlt das Impressum auf der Website, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen unseriösen Betreiber! Derartige Plattformen verschwinden schnell wieder von der Bildfläche und sind unter Umständen strafbar.
Um keine Fristen zu versäumen, können Sie den Vertrag gleich beim Abschließen zum Ablauf der Probefrist vorsorglich kündigen.
Lassen Sie sich nicht von Drohungen mit Inkassobüro oder rechtlichen Schritten einschüchtern. Wurden Sie vorab nicht über die Vertragsfortdauer informiert, greift der Konsumentenschutz: Unter Berufung auf § 6 Abs 1 Z 2 können Sie darauf bestehen, dass Ihr Vertrag abgelaufen ist. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) unterstützt Sie in solchen Fällen (T 01 588 77 81) auch mit einem Musterbrief, um ungerechtfertigte Rechnungen abzuweisen.
Hilfe vor Ort bieten auch wir von Pirker & Partner. In Zusammenarbeit mit der St. Veiter Rechtsanwaltskanzlei Suppan/Berger haben wir uns auf die saubere Abwicklung von Schadenfällen spezialisiert. Kontaktieren Sie uns jederzeit!