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Online bestellt, aber verloren gegangen: Wer haftet?

Online bestellt, aber verloren gegangen: Wer haftet?

Online bestellt, aber verloren gegangen: Wer haftet?

Wer haftet im Schadenfall?

Herr und Frau Österreicher bestellen in letzter Zeit oft Waren online via Internet. Doch manchmal kommen die gewünschten Artikel gar nicht an, oder sind beschädigt. Wer bezahlt im Schadenfall? Jedenfalls nicht der Käufer…

Keine Ware im Paket

Das heiß gewünschte Handy wurde verschickt, das erwartete Paket aber nie zugestellt – in dem Fall können Sie problemlos reklamieren. Was aber, wenn Sie die Annahme Ihrer Sendung bestätigen und beim Auspacken feststellen, dass die betreffende Ware fehlt, obwohl sie im Lieferschein angeführt ist? Dann fühlen Sie sich zu Recht betrogen.

Käuferschutz ist weitreichend

Das Konsumentenschutzgesetz räumt den privaten Verbrauchern bei Internetbestellungen einen besonderen Schutz ein: Der Händler trägt auch dann das Risiko, wenn die Ware ordnungsgemäß verschickt worden ist. Er haftet für Verluste oder Diebstahl auf dem Transportweg und muss bereits bezahltes Geld rückerstatten. Um auszuschließen, dass der Verlust nur vorgetäuscht ist, sollte man bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten und dem Versender übermitteln.

Schadenfall sofort melden

Auch bei Versandschäden haftet zunächst der Händler. Wird Ihr Paket offensichtlich deformiert überreicht, bestehen Sie auf einem schriftlichen Vermerk durch den Lieferanten. Scheint alles bestens, kontrollieren Sie den Inhalt trotzdem möglichst rasch. Dokumentieren Sie Beschädigungen und melden Sie sie unverzüglich. So beugen Sie Streitigkeiten vor: Unternehmen können ihrerseits nur innerhalb kurzer Frist Ansprüche beim Transporteur geltend machen – je länger Sie zuwarten, umso schwieriger wird es, Ihre Interessen durchzusetzen.

Tipp Ihres Maklers: Wenden Sie sich im Streitfall an Schlichtungsstellen wie die Post- und Telekom-Regulierungsbehörde oder bei grenzüberschreitendem Warenverkehr an das Europäische Verbraucherzentrum! Das Team von Pirker & Partner hilft gerne, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit dem St. Veiter Rechtsanwalt Mag. Robert Suppan.

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