
KFZ-Kaskoversicherung: vier häufige Irrtümer
KFZ-Kaskoversicherung: vier häufige Irrtümer
KFZ-Kaskoversicherung wird immer beliebter
Immer mehr Autobesitzer entscheiden sich heutzutage für eine KFZ-Kaskoversicherung. Die zusätzliche Versicherung für den fahrbaren Untersatz sorgt für zusätzlichen Schutz im Ernstfall. Doch die Mythen zur „Vollkasko“ häufen sich. Damit Sie den vollen Durchblick haben, haben wir die häufigsten Irrtümer zur KFZ-Kaskoversicherung zusammengestellt. Denn nicht nur bei Vergehen wie dem Fahren unter Alkoholeinfluss oder dem Fahren ohne Führerschein kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Wir haben uns das einmal näher angesehen.
1. Der Autoschlüssel
Der Autoschlüssel sollte niemals unbeaufsichtigt sein. Wer seinen Autoschlüssel in der Badetasche im Strandbad lässt oder ihn in der Jackentasche in der Umkleidekabine lässt, kann unter Umständen nicht auf das Einspringen der KFZ-Kaskoversicherung hoffen, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Darüber hinaus spielt die Aufbewahrung eine wichtige Rolle. Klassische Verstecke wie das Handschuhfach eines unversperrten Wagens oder das Ablegen auf einem Reifen sind unsicher und daher nicht für die Aufbewahrung geeignet.
2. Das richtige Schuhwerk
Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, was das richtige Schuhwerk beim Autofahren anbelangt. Doch es gibt einfach Schuhe, die für das Lenken eines Fahrzeugs ungeeignet sind. Wer mit Flip-Flops, High Heels, Schischuhen oder sogar barfuß unterwegs ist und einen Unfall hat, der kann im Folgenden eine Mitschuld tragen. Da kann unter Umständen die KFZ-Kaskoversicherung nicht mitspielen.
3. Bremsen für Tiere
Im Schadenfall sparen Sie sich bei uns Zeit und Nerven! Denn wenn etwas passiert, übernehmen wir die gesamte Schadenabwicklung. Egal ob bei Firmenkunden oder Privatpersonen: Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Das Besondere ist die Schnelligkeit, mit der wir Ihren Fall abwickeln. Mit höchster Sorgfalt besichtigen wir den Schaden, bearbeiten ihn und wickeln ihn innerhalb von 24 Stunden ab. So sieht optimaler Versicherungsschutz aus!
4. Parkschaden
Ein Parkschaden ist auch ein Unfall! Wenn ein parkendes Auto beschädigt wird, reicht es nicht, einen Zettel mit den wichtigsten Daten hinter die Windschutzscheibe zu klemmen. Den Unfallort zu verlassen ist Fahrerflucht, deshalb ist es anzuraten, auf den Lenker des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Eine zweite Variante ist das Aufsuchen der nächsten Polizeidienststelle. Hier kann der Parkschaden ebenfalls gemeldet werden und die KFZ-Kaskoversicherung kommt problemlos zum Einsatz.
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