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Stornoversicherung für den Sommerurlaub

Stornoversicherung für den Sommerurlaub

Stornoversicherung für den Sommerurlaub

Urlaubsplanung und Stornoversicherung

Der Sommer ist da und viele beschäftigen sich mit der Urlaubsplanung. Doch wohin geht es heuer? Neben der Frage nach dem Wohin spielt heuer das Thema Stornoversicherung eine große Rolle. Flüge wurden gecancelt, Hotels storniert und Veranstaltungen abgesagt. Wie bekommen Sie trotzdem Ihr Geld zurück? Und wie sieht es mit Ihrem Reiserecht aus? Ihr Versicherungsmakler aus Kärnten weiß Rat und bieten Ihnen hierzu praktische Informationen in puncto Stornoversicherung und Absagen in Zeiten der Corona-Pandemie.

Stornoversicherung für Reisen

Leider müssen heuer viele ihren geplanten Urlaub stornieren. Doch was deckt eine Stornoversicherung im Folgenden ab? Hier kommt es auf die Art der Buchung an. Für Pauschalreisen und individuelle Buchungen gelten unterschiedliche Regelungen. Pauschalreisen lassen sich kostenlos stornieren, wenn es zum Beispiel eine Sicherheitswarnung für das Reiseziel gibt. Zudem kann bis zu sieben Tage vor Reiseantritt storniert werden, wenn nach der Einreise eine zwingende Quarantäne erforderlich wäre.

Die Situation bei Individualreisen

Individualreisenden sollten aufgrund der Corona-Pandemie am besten den Kontakt mit dem Hotel aufnehmen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Bei abgesagten Flügen muss die Fluglinie entweder einen Ersatzflug anbieten oder das Geld zurückerstatten. Unser Tipp: Sie müssen sich nicht mit einem Gutschein der Fluglinie zufriedengeben, denn Sie von Reiserecht her das Recht auf die Rückerstattung der Kosten.

Veranstaltung abgesagt

Während die Kulturszene langsam wieder in Gang kommt, mussten in letzter Zeit viele Veranstaltungen aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden. Durch die bereits verkauften Tickets sind viele verunsichert, ob sie das Geld zurückerstattet bekommen. Das neue Kunst-, Kultus- und Sportsicherungsgesetzt schafft hierzu Klarheit. Wer den Gutschein bis zum 31.12.2022 nicht eingelöst hat, kann vom Veranstalter den Betrag in bar auszahlen lassen. Zudem kommt es auf die Höhe des Betrags an, wie die Kosten zurückerstattet werden.

  • Bis 70 Euro: Der Veranstalter kann einen Gutschein ausstellen.
  • 70 bis 250 Euro: Der Veranstalter stellt einen Gutschein über 70 Euro aus und zahlt den Rest bar aus.
  • Über 250 Euro: Hier bekommen Ticketbesitzer 180 Euro in bar und den Restbetrag als Gutschein ausgestellt.
Versicherungsvergleich mit Sinn

In turbulenten Zeiten können Sie sich auf uns verlassen! Sie haben Fragen zu stornierten Reisen, abgesagten Veranstaltungen oder gecancelten Flügen? Wir beraten Sie gerne umfassend und kompetent. Darüber hinaus stellen wir gerne einen kostenlosen Versicherungsvergleich an, damit Sie bei Reisen den maximalen Schutz und die beste Stornoversicherung erhalten. Wir freuen uns auf Sie entweder persönlich bei Ihrem Versicherungsmakler oder online via Zoom-Gespräch. Bleiben Sie gesund!

Photo by CHUTTERSNAP on Unsplash

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