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Erbrecht neu – modernisierte Reform in Österreich

Erbrecht neu – modernisierte Reform in Österreich

Erbrecht neu – modernisierte Reform in Österreich

Erbrecht an modernes Leben angepasst

Nach 200 Jahren wurde das Erbrecht in Österreich erneuert. Die Reform passt sich im Folgenden an das aktuelle gesellschaftliche Leben an. Die gesetzliche Entwicklung ist gerade für Patchworkfamilien und Lebenspartnerschaften von Vorteil. Das Ziel der Reform: Erben soll in Zukunft moderner sein und darüber hinaus auch klarer verständlich. Das heißt, dass das Erbrecht vor allem eine inhaltliche Überarbeitung erfährt und veraltete Begriffe wegfallen. Die lang erprobten Grundzüge des Erbrechts in Österreich bleiben weiterhin bestehen, doch wie sehen die Neuerungen genau aus? Und wie lässt sich aus versicherungstechnischer Sicht am besten reagieren?

Lebensgefährten als Erben

Das neue Erbrecht sieht vor, dass Lebensgefährten, sofern dies in einem Testament steht, erben können. Liegt kein Testament vor, besteht nur ein sogenanntes außerordentliches Erbrecht. Lebensgefährten erben also nur dann, wenn der Besitz ansonsten dem Staat zufallen würde. Darüber hinaus dürfen Lebensgefährten aber in der gemeinsamen Wohnung weiterhin wohnen. Besteht kein Testament, gilt dieses Wohnrecht allerdings nur für ein Jahr, insofern die Beziehung mindestens drei Jahre bestanden hat. Gibt es keine Kinder, fallen zuvor gemeinsam genutzte Immobilien automatisch den Eltern oder Verwandten zu. Natürlich können die Eltern im Grunde genommen zugunsten der Lebensgefährten auf das Immobilieneigentum verzichten. In der Praxis hängt das von Art der Beziehung ab. Je schlechter das Verhältnis Lebensgefährten zu Eltern oder Verwandten ist, umso problematischer gestaltet sich die Lösung.

Bessere Stellung bei pflegenden Angehörigen

In Zukunft sollen auch Angehörige, die in den letzten Lebensjahren die Pflege des Verstorbenen übernommen haben, eine Begünstigung erfahren. Betrug der Pflegeaufwand mehr als 20 Stunden im Monat, können sich Hinterbliebene ihr so genanntes Pflegevermächtnis sichern. Dieser Anspruch gilt im Übrigen auch ohne ein testamentarisches Vermächtnis. Neu ist auch die Situation bei Beziehungsende. Eine Scheidung oder das Ende einer Lebensgemeinschaft entbindet von testamentarischen Verpflichtungen.

Tipps vom Versicherungsmakler: Testament erstellen und modern vorsorgen

Kommt es in der Lebensgemeinschaft oder Ehe zu gemeinsamem Eigentum, ist eine Beratung zum Erbrecht sehr empfehlenswert. Gibt es in der Familie noch minderjährige Kinder, sollte die finanzielle Situation, wie beispielsweise Geldforderungen aus dem Pflichtanteil, berücksichtigt werden. Da diese Summen in der Regel sehr hoch ausfallen empfehlen wir, mit einer Ablebensversicherung vorzusorgen. Wir beraten Sie gerne und ermitteln die passgenaue Absicherung Ihres Lebenspartners und Ihrer Familie. Gerade wenn ein gemeinsamer Kredit für den Kauf eines Hauses aufgenommen worden ist, erzielt eine individuelle Versicherungslösung finanzielle Absicherung. Um die Folgen im Todesfall umfassend regeln zu können, empfehlen wir als Versicherungsmakler die Errichtung eines Testaments. Ein Besuch beim Notar gibt Klarheit über Eigentumsanteile und wertvolle Informationen zum Erbrecht neu.

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